Am 14.3.2014 nahm der Rat eine überarbeitete EU-Tabakrichtlinie an, die voraussichtlich im Mai in Kraft treten soll – 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Daraufhin werden die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre für die Aufnahme der Richtlinie in ihr einzelstaatliches Recht haben. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen sie die neuen Vorschriften umsetzen.
Hauptziel der Überarbeitung der Richtlinie war es, Tabakwaren weniger attraktiv zu machen, vor allem für junge Menschen, durch die Verschärfung der Vorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen.
Die neue Richtlinie sieht folgende wichtige Maßnahmen vor:
- Ein Verbot des Inverkehrbringens von Zigaretten und Feinschnitttabak (für selbstgedrehte Zigaretten) mit “charakteristischem Aroma” – etwa Fruchtaroma, Menthol, Vanille – zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie.
- Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise, bestehend aus einem textlichen Warnhinweis und einer entsprechenden Farbfotografie, sollen 65% der Vorder- und der Rückseite der Verpackungsfläche von Tabakerzeugnissen ausmachen. Außerdem soll jede Packung von Rauchtabak einen allgemeinen Warnhinweis (z.B. “Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf”) und die Informationsbotschaft “Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind” tragen.
- Ein Verbot jeglicher irreführender Angabe (z.B. “natürlich” oder “organisch”) sowie kleiner “Lippenstift”-Zigarettenpackungen.
- Die Einführung eines Verfolgungs- und Rückverfolgungssystems für Tabakerzeugnisse, sowie eines einheitlichen Sicherheitsmerkmals zur wirksameren Bekämpfung des illegalen Handels und gefälschter Produkte.